AGB

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge über Sprachdienstleistungen zwischen mir, Daniela Schlöder (Auftragnehmer), und meinen Kunden (Auftraggeber), soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlangen ihre Wirksamkeit ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung und gelten für die gesamte Vertragsdauer.

(2) Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für mich nur verbindlich, wenn ich sie ausdrücklich schriftlich anerkannt habe.

§2 Auftragsannahme

(1) Vor der Auftragsannahme wird der Schwierigkeitsgrad des Quelltexts und die für die Übersetzung erforderliche Lieferzeit festgelegt. Die Einstufung der Schwierigkeit liegt im Ermessen des Auftragnehmers.

(2) Der Auftrag zur Übersetzung muss dem Auftragnehmer schriftlich (per Fax, E-Mail oder Briefpost) erteilt werden.

(3) Alle Aufträge, die laut schriftlicher Auftragserteilung nicht mit besonderen Zusatzleistungen verbunden sind, werden grundsätzlich im Rahmen des Standard-Service ausgeführt.

(4) Bei Änderung des Auftragsgegenstands sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.

§3 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, spezifische Terminologie, Style Guides etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist stets anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese auf sachliche Korrektheit zu überprüfen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind (Terminologielisten, Glossare, frühere Übersetzungen, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.), sind dem Auftragnehmer spätestens bei Auftragsvergabe zur Verfügung zu stellen.

(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Unklarheiten im Quelltext beim Auftraggeber zurückzufragen. Wahlweise hat der Auftragnehmer jedoch auch das Recht, in einem solchen Fall nach bestem Wissen eine Übersetzung aufgrund des zu verstehenden Sinngehalts zu erstellen.

§4 Liefertermine

(1) Liefertermine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Auftraggeber nachweisbar auf dem vereinbarten Übersendungsweg versendet wurde.

(2) Für vereinbarte Liefertermine gilt Mitteleuropäische Zeit.

(3) Sollte der Auftragnehmer aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die dem Auftragnehmer die Bearbeitung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (plötzliche Erkrankung, Unfall, Ausfall interner und externer Transport- und Kommunikationsnetze etc.) in Verzug geraten, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Abschluss zurücktreten, wenn ihm die Übersetzung nicht bis zu diesem Zeitpunkt als versendet gemeldet werden kann. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Ausübung des Rücktrittsrechts einer Partei bereits durchgeführte Arbeiten sind in jedem Fall auszugleichen.

(4) Für die Nichteinhaltung eines Liefertermins aus o.g. Gründen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Es wird ebenfalls keine Haftung für Lieferverzögerungen durch Dritte (Unterauftragnehmer, Post, Kurierdienst etc.). Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

§5 Versand

(1) Der Auftraggeber bestimmt, auf welchem Medium (Diskette, CD-ROM, Papier) und über welchen Versandweg (Fax, E-Mail, Briefpost, Kurier) die Übersetzung zu liefern ist.

(2) Der Versand per Post ist kostenpflichtig. Lieferung per E-Mail erfolgt kostenfrei.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigung oder Verlust des Quellmaterials und/oder der Übersetzung auf dem Transportweg.

§6 Ausführung durch Dritte

(1) Der Auftragnehmer darf sich zur Erbringung der beauftragten Leistung, sofern dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet wird, sachkundiger Dritter bedienen. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.

§7 Zahlungsbedingungen

(1) Das vereinbarte Honorar ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto fällig. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung. Bankspesen bei Auftraggebern mit Sitz außerhalb Deutschlands gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(2) Bei Überschreitung des Zahlungsziels (14 Tage) werden bis zur vollständigen Zahlung der Vertragssumme Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank berechnet.

(3) Bei umfangreichen Aufträgen kann der Auftragnehmer eine Anzahlung oder Abschlagszahlungen entsprechend der fertiggestellten Textmenge verlangen. Die weitere Bearbeitung des Auftrags ist von der Begleichung der Abschlagszahlung abhängig. Bei verzögerter Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag bis zur erfolgten Abschlagszahlung ruhen zu lassen. Für Schäden, die dem Auftraggeber dadurch entstehen, dass der Auftrag infolge verzögerter Abschlagszahlungen berechtigterweise ruht, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.

§8 Preise

(1) Es werden die Preise gemäß der bei Auftragserteilung aktuell gültigen Preisliste zugrundegelegt.

(2) Alle Preise verstehen sich in Euro und sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Wird die Bezahlung in einer anderen Währung vereinbart, so gilt der amtliche Wechselkurs der Deutschen Bank am Tag der Rechnungsstellung.

(3) Bei reiner Textübersetzung werden die Preise auf Wort- oder Zeilenbasis berechnet. Eine Standardzeile umfasst 50 Anschläge inklusive Leerzeichen. Als Berechnungsgrundlage gilt die Ausgangssprache.

(4) Die reine Textübersetzung übersteigende Leistungen (Korrekturlesen, Layoutgestaltung etc.) werden entsprechend nach Zeitaufwand auf Stundenbasis berechnet.

(5) Auf Anfrage kann ein unverbindlicher Kostenvoranschlag erstellt werden. Kostenvoranschläge basieren auf dem Ausgangstext.

(6) Zuschläge werden berechnet für Eilaufträge, die Nacht-, Feiertag- oder Wochenendarbeit verlangen, sowie für schwer lesbare Texte.

(7) Für nachträgliche Änderungen und Streichungen auf Wunsch des Auftraggebers, die nicht auf Fehlern des Auftragnehmers beruhen, wird der Stundensatz lt. Preisliste zugrundegelegt.

§9 Stornierung und Aussetzung

(1) Storniert der Auftraggeber einen Auftrag, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, steht dem Auftragnehmer Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu. Die Geltendmachung eines gegebenenfalls weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(2) Bei Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer Anspruch auf volle Vergütung der bereits fertiggestellten Auftragsmenge sowie auf volle Entschädigung für die Kosten, die dem Auftragnehmer aus der Aussetzung entstanden sind.

(3) Die Stornierung oder Aussetzung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich erklärt wurde.

§10 Ausführung und Mängelbeseitigung

(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeführt.

(2) Der Auftragnehmer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von objektiv in der Übersetzung enthaltenen nicht unerheblichen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Dies muss schriftlich innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung erfolgen, widrigenfalls gilt die Übersetzung als mangelfrei. Für die Nacharbeit ist dem Auftragnehmer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.

(3) Führt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nachweislich zu keiner Mängelbeseitigung, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

(4) Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen, soweit dem Auftragnehmer oder dessen Unterauftragnehmern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.

§11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz; die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Eine Rückgriffhaftung bei Schadensersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Jegliche Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrags begrenzt. Die Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Liefertermin (§638 BGB).

§12 Geheimhaltungspflicht

(1) Alle Texte werden streng vertraulich behandelt und ohne vorherige Rücksprache nur denjenigen Personen zugänglich gemacht, die mit der Übersetzung unmittelbar befasst sind (Unterauftraggeber), sofern sie nicht in einer allgemein zugänglichen Publikation veröffentlicht wurden.

(2) Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und möglichen Erfüllungsgehilfen kann der Auftragnehmer einen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleisten, da nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen.

§13 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Der Auftragnehmer behält sich sein Urheberrecht vor, soweit in Ausübung der Übersetzung entstandene Urheberrechte oder andere Schutzrechte nicht vertraglich auf den Auftraggeber übertragen wurden.

(3) Sollte der Auftragnehmer aufgrund einer Übersetzung wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts (Copyright) in Anspruch genommen werden oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer in vollem Umfang hiervon freizustellen.

§14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

§15 Sonstige Bestimmungen

(1) Sollten einzelne der vorgenannten Auftragsbedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die fraglichen Bedingungen sind in diesem Fall durch andere Bedingungen zu ersetzen die dem mit der unwirksamen Bedingung beabsichtigten rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

(2) Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.